Fassadengerüst in Berlin
Ein Fassadengerüst ist der Standardfall: Stahlrohr- oder Rahmengerüst entlang einer oder mehrerer Gebäudeseiten, in Lastklasse 3 oder 4 für Putz-, Maler- und WDVS-Arbeiten. Der Gerüstbaubetrieb prüft Untergrund, Verankerung und Zugänge vor Ort und stellt das Gerüst mit Prüfprotokoll zur Nutzung frei.
Für wen
- Hauseigentümer und WEG-Verwaltungen bei Fassadensanierung oder Dämmung
- Maler- und Putzbetriebe, die ein Gerüst für ein Objekt brauchen
- Bauträger und Generalunternehmer für Neubau und Umbau
Was die Betriebe leisten
- Aufmaß und Beratung vor Ort, Angebot nach Quadratmeter Gerüstfläche
- Auf- und Abbau durch geschultes Personal, Verankerung nach Statik
- Schutznetz, Staubschutzplane, Fanggerüst, Schutzdach über Eingängen
- Prüfprotokoll und Kennzeichnung, Standzeit nach Bedarf verlängerbar
- Sondernutzung öffentlicher Straßenraum: Unterstützung beim Antrag
Richtwert in Berlin: etwa 9 bis 14 € je m² Gerüstfläche inklusive Auf- und Abbau und bis zu vier Wochen Standzeit, netto. Verlängerung: etwa 0,50 bis 1,50 € je m² und Woche.
Unverbindliche Orientierung, abgeleitet aus öffentlich verfügbaren Preisangaben (siehe Kostenseite). Verbindlich ist nur das Angebot des Betriebs nach Aufmaß.
So kommen Sie zum Angebot
- 01Anfrage in 2 Minuten
Sie beschreiben Objekt, Gerüstart und Zeitraum. Fotos oder Pläne können Sie dem Betrieb später schicken.
- 02Wir melden uns
Innerhalb eines Werktags melden wir uns, klären Rückfragen und geben Ihre Anfrage an einen passenden Gerüstbaubetrieb aus der Region weiter.
- 03Angebot und Aufbau
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Preis und Termin. Nur wenn es passt, beauftragen Sie den Betrieb direkt.
Fragen zu Fassadengerüst
Wie schnell kann ein Fassadengerüst stehen?+
In Berlin je nach Auslastung meist innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Auftrag, bei kleineren Objekten schneller. Der Betrieb nennt den Termin im Angebot.
Brauche ich eine Genehmigung?+
Steht das Gerüst auf dem eigenen Grundstück, in der Regel nicht. Auf dem Gehweg oder der Straße ist eine Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamts nötig. Der Betrieb kennt den Ablauf und hilft beim Antrag.
Wer haftet, wenn etwas passiert?+
Der Gerüstbauer ist für den sicheren Aufbau und die Freigabe verantwortlich, der Nutzer für den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Das Prüfprotokoll dokumentiert die Übergabe.
Weitere Gerüstarten
Ratgeber
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