Gerüstbauer·Berlin
Ratgeber · Stand Oktober 2026

Gerüst auf dem Gehweg: Genehmigung in Berlin

Wann ein Gerüst auf dem Gehweg in Berlin eine Sondernutzungserlaubnis braucht, wer sie beantragt, was sie kostet und wie lange es dauert. Mit Quellen.

Kurz gesagt

Steht ein Gerüst ganz oder teilweise auf Gehweg, Parkstreifen oder Fahrbahn, ist das in Berlin eine Sondernutzung des Straßenlandes. Dafür braucht es eine Erlaubnis des Straßen- und Grünflächenamts im jeweiligen Bezirk. Wird der Verkehr eingeschränkt, kommt eine verkehrsrechtliche Anordnung dazu. Beides kostet Gebühren und Zeit: Das Land nennt für die Gerüst-Erlaubnis eine Bearbeitung innerhalb eines Monats nach vollständigem Antrag.

Wann Sie eine Erlaubnis brauchen

Nach § 11 des Berliner Straßengesetzes ist jeder Gebrauch der Straße, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Das Land Berlin führt das Aufstellen von Baugerüsten ausdrücklich als Sondernutzung. Steht das Gerüst vollständig auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine Erlaubnis.

Für Baustellen gilt eine zusätzliche Hürde: Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Verkehr nicht wesentlich beeinträchtigt wird, es sei denn, das Vorhaben lässt sich ohne Straßenland nicht vertretbar umsetzen. Dann ist die Nutzung auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum zu beschränken.

Wer beantragt und wo

Laut Land Berlin ist der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma verpflichtet, die Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks, in dem die Fläche liegt. Der Antrag läuft online; wer das Online-Verfahren nicht nutzt, zahlt ein Zehntel mehr Verwaltungsgebühr.

Die verkehrsrechtliche Anordnung braucht die ausführende Firma. Zuständig ist meist die Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks; nur für Arbeitsstellen auf Fahrbahnen des übergeordneten Straßennetzes ist die Senatsverwaltung zuständig. Dem Antrag gehört ein Verkehrszeichenplan oder ein bemaßter Lageplan nach Regelplan bei.

Was es kostet

Die Sondernutzungsgebühr für bauliche Maßnahmen richtet sich in Berlin nach Straßenteil und Tempo, nicht nach der Lage im Stadtgebiet. Je m² und Monat:

  • Gehweg an Straßen mit Tempo 30 oder weniger: 2,00 €
  • Gehweg an allen anderen Straßen: 4,00 €
  • Fahrbahn und Parkstreifen bei Tempo 30 oder weniger: 4,00 €
  • Fahrbahn an allen anderen Straßen: 7,50 €
  • Wird die festgelegte Nutzungszeit überschritten, steigen die Sätze auf 5,00 bis 20,00 €.
  • Verwaltungsgebühr für die Gerüst-Erlaubnis: 80 bis 120 € je Anlage.
  • Verkehrsrechtliche Anordnung, falls nötig: 10,20 bis 767 € nach Gebührenordnung.

Beispiel: 12 m² Gehweg für einen Monat, ohne verkehrsrechtliche Anordnung

Sondernutzungsgebühr (2,00 bzw. 4,00 € je m² und Monat)12 m², 1 Monat24 bis 48 €
Verwaltungsgebühr Erlaubnis (online)1 Anlage80 bis 120 €
Summe (Richtwert)104 bis 168 €

Gebühren des Landes Berlin, keine Umsatzsteuer. Die Gerüstkosten selbst kommen hinzu.

Fristen und Ablauf

Für die Gerüst-Erlaubnis nennt das Land eine Bearbeitung innerhalb eines Monats nach vollständigem Antrag. Für die verkehrsrechtliche Anordnung empfiehlt es einen Vorlauf von 2 bis 6 Wochen und weist darauf hin, dass die Bearbeitung auch mehrere Monate dauern kann. Liegt die Baustelle im übergeordneten Straßennetz, soll die Sondernutzung zwei Monate vor Baubeginn beantragt werden.

In der Praxis heißt das: Den Gerüsttermin erst festmachen, wenn klar ist, ob öffentliche Fläche gebraucht wird, und dann mindestens sechs bis acht Wochen Vorlauf einplanen.

Was für Fußgänger frei bleiben muss

Der Leitfaden der Senatsverwaltung zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs verlangt bei temporären Maßnahmen Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m, sofern der Gehweg nicht schon schmaler ist, und eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m über Fußwegen. Gerüstfußplatten dürfen die angeordnete Gehwegbreite nicht einschränken; Durchgänge unter dem Gerüst brauchen rot-weiße Leitmarkierungen und Tastleisten. Wie viel Platz am Ende bleiben muss, legt die Behörde in den Auflagen fest.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Gerüst im Vorgarten eine Genehmigung?+

Nein, solange das Gerüst vollständig auf Ihrem Grundstück steht und keine öffentliche Fläche nutzt. Ragt es auf den Gehweg oder wird dort Material gelagert, ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig.

Kann der Gerüstbauer die Genehmigung beantragen?+

Ja. Laut Land Berlin beantragt der Bauherr oder die von ihm bevollmächtigte Baufirma die Sondernutzungserlaubnis; die verkehrsrechtliche Anordnung braucht die ausführende Firma. Viele Betriebe übernehmen beides mit Vollmacht.

Wie lange dauert die Genehmigung?+

Für die Gerüst-Erlaubnis nennt das Land eine Bearbeitung innerhalb eines Monats nach vollständigem Antrag. Für die verkehrsrechtliche Anordnung 2 bis 6 Wochen, teils länger. Planen Sie sechs bis acht Wochen Vorlauf ein.

Was kostet die Gehwegnutzung in Berlin?+

2,00 € je m² und Monat an Tempo-30-Straßen, 4,00 € an anderen Straßen, dazu 80 bis 120 € Verwaltungsgebühr. Auf der Fahrbahn sind es 4,00 bzw. 7,50 € je m² und Monat.

Was passiert ohne Erlaubnis?+

Die Nutzung von Straßenland ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit; außerdem wird die Gebühr fällig. Wird die erlaubte Nutzungszeit überschritten, gelten deutlich höhere Sätze.

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Quellen (Stand Oktober 2026)

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